- kleine, überschaubare Gruppe (maximal fünf Kinder)
- konstante Bindungs- und Bezugsperson
- individuelle Betreuung
- familiäre bzw. familienähnliche Situation
- Rücksichtnahme auf Besonderheiten bei der Ernährung
- kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld
- enger Austausch zwischen Eltern und Tagespflegeperson
- regelmäßige Überprüfung durch das zuständige Jugendamt
- Angebot der öffentlich geförderte Jugendhilfe mit Pflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung
- Kindertagespflege ist der Betreuung in einer Kita gleichgestellt.
- Eventuell anfallende Elternbeiträge sind mit den Gebühren einer Kita gleichgestellt.